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Fundtiere

Sie haben ein Tier gefunden - doch wie geht man damit richtig um. Rechtliche Aspekte sind auch hier zu beachten. Geht es um ein Wildtier, ein herrenloses Tier oder ein Fundtier? Was muß unbedingt beachtet werden und welche Konsequenzen kann falsches Handeln haben?

Warum dieser Beitrag?

Als Tierarzt bin ich verpflichtet verletzten und kranken Tieren zu helfen. Dieser Verpflichtung komme ich gerne nach. Für mich ist es unerheblich, ob es dabei um einen Spatz geht, der auf der Straße gefunden wurde oder um eine im Straßengraben aufgefundene Rassekatze. Verletzte und kranke Tiere sind dabei auf unsere Hilfe angewiesen. Diese Hilfsbereitschaft soll aber nicht zu des Finders Nachteil werden. Es ist leider nicht damit getan, das aufgefundene Tier beim Tierarzt "abzugeben", denn zum "Nachteil" des Tierarztes sollte die Hilfsbereitschaft auch nicht werden.

Definition

Rein juristisch kann man 3 Arten von Fundtieren unterscheiden, jedes verpflichtet den Finder zu einer anderen Handlungsweise. Unterschieden werden:

  • Wildtiere sind Igel, Wildvögel, Rehe, Wildschweine, Füchse, Fledermäuse etc.
  • Herrenlose Tiere sind Tiere, die zwar als Haustier gehalten werden, aber definitiv keinen Besitzer haben (z.B. verwilderte Katzen, ungeringte Tauben )
  • Fundtiere sind Tiere, die als Haustier gehalten werden können und bei denen aufgrund einer Kennzeichnung, eines Halsbands etc. ersichtlich ist, dass Sie einen Besitzer haben. Hierzu zählt auch das Verhalten gegenüber dem Menschen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für Wildtiere liegt beim jeweiligen Jagdpächter in dem das Tier aufgefunden wurde. Für Herrenlose Tiere und Fundtiere ist das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde zuständig. Sollte das Amt nicht erreichbar sein liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Polizeistation. In erster Instanz ist der Tierarzt eigentlich nicht zuständig.

Warum ist die Zuständigkeit so wichtig?

Durch die Behandlung eines Tieres entstehen Kosten (und seien es nur reine Materialkosten). Ich gehe davon aus, dass sie ihre Hilfsbereitschaft nicht mit einer tierärztlichen Rechnung quittiert sehen möchten - deshalb alleine schon ist es wichtig den Fund eines Tieres korrekt zu melden.

Fundtiere werden rechtlich als "Fundsachen" eingestuft - dementsprechend ist eine nicht erfolgte Meldung des Fundes als Diebstahl bzw. Fundunterschlagung zu werten.

Ganz anders verhält es sich rechtlich mit Herrenlosen Tieren. Füttern, zum Tierarzt bringen macht sie rechtlich sehr schnell zum Tierhalter, somit zum Besitzer und zum Zahlungspflichtigen.

Bei Wildtieren gibt es den Tatbestand der Wilderei und das Naturschutzgesetz verbietet ebenfalls das Einfangen von Wildtieren. Auch hier sind die rechtlichen Grenzen recht eng.

Was kann der Tierarzt tun / nicht tun?

Als Tierarzt Sorge ich für die medizinische Versorgung der Fundtiere. Ist das Tier derart schwer verletzt, dass es nicht transportiert werden kann oder ständiger tierärztlicher Aufsicht bedarf, kann es bei uns stationär untergebracht werden.


Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich folgende Leistungen nicht erbringen kann:

  • Verbringung ins Tierheim
  • Pflege / Aufzucht von Wildtieren
  • Unterbringung von Fundtieren (es sei denn es besteht eine medizinische Notwendigkeit)

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