Fundtier

Fundtiere

Sie haben ein Tier gefunden - doch wie geht man damit richtig um. Rechtliche Aspekte sind auch hier zu beachten. Geht es um ein Wildtier, ein herrenloses Tier oder ein Fundtier? Was muß unbedingt beachtet werden und welche Konsequenzen kann falsches Handeln haben?

Warum dieser Beitrag?

Als Tierarzt bin ich verpflichtet, verletzten und kranken Tieren zu helfen. Dieser Verpflichtung komme ich gerne nach. Für mich ist es unerheblich, ob es dabei um einen Spatz geht, der auf der Straße gefunden wurde, oder um eine im Straßengraben aufgefundene Rassekatze. Verletzte und kranke Tiere sind dabei auf unsere Hilfe angewiesen. Diese Hilfsbereitschaft soll aber nicht zu des Finders Nachteil werden. Es ist leider nicht damit getan, das aufgefundene Tier beim Tierarzt "abzugeben", denn zum "Nachteil" des Tierarztes sollte die Hilfsbereitschaft auch nicht werden.

Definition

Rein juristisch kann man 3 Arten von Fundtieren unterscheiden, jedes verpflichtet den Finder zu einer anderen Handlungsweise. Unterschieden werden:

  • Wildtiere sind Igel, Wildvögel, Rehe, Wildschweine, Füchse, Fledermäuse etc.
  • Herrenlose Tiere sind Tiere, die zwar als Haustier gehalten werden, aber definitiv keinen Besitzer haben (z.B. verwilderte Katzen, unberingte Tauben)
  • Fundtiere sind Tiere, die als Haustier gehalten werden können und bei denen aufgrund einer Kennzeichnung, eines Halsbands etc. ersichtlich ist, dass sie einen Besitzer haben. Hierzu zählt auch das Verhalten gegenüber dem Menschen.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit für Wildtiere liegt beim jeweiligen Jagdpächter in dem das Tier aufgefunden wurde. Für herrenlose Tiere und Fundtiere ist das Ordnungsamt der jeweiligen Gemeinde zuständig. Sollte das Amt nicht erreichbar sein, liegt die Zuständigkeit bei der örtlichen Polizeistation. In erster Instanz ist der Tierarzt eigentlich nicht zuständig.

Warum ist die Zuständigkeit so wichtig?

Durch die Behandlung eines Tieres entstehen Kosten (und seien es nur reine Materialkosten). Ich gehe davon aus, dass Sie Ihre Hilfsbereitschaft nicht mit einer tierärztlichen Rechnung quittiert sehen möchten - deshalb alleine schon ist es wichtig den Fund eines Tieres korrekt zu melden.

Fundtiere werden rechtlich als "Fundsachen" eingestuft - dementsprechend ist eine nicht erfolgte Meldung des Fundes als Diebstahl bzw. Fundunterschlagung zu werten.

Ganz anders verhält es sich rechtlich mit herrenlosen Tieren. Füttern, zum Tierarzt bringen macht sie rechtlich sehr schnell zum Tierhalter, somit zum Besitzer und zum Zahlungspflichtigen.

Bei Wildtieren gibt es den Tatbestand der Wilderei und das Naturschutzgesetz verbietet ebenfalls das Einfangen von Wildtieren. Auch hier sind die rechtlichen Grenzen recht eng.

Was kann der Tierarzt tun / nicht tun?

Als Tierarzt Sorge ich für die medizinische Versorgung der Fundtiere. Ist das Tier derart schwer verletzt, dass es nicht transportiert werden kann oder ständiger tierärztlicher Aufsicht bedarf, kann es bei uns stationär untergebracht werden.

Bitte haben sie Verständnis dafür, dass ich folgende Leistungen nicht erbringen kann:

  • Verbringung ins Tierheim oder eine Tierklinik
  • Pflege / Aufzucht von Wildtieren
  • Unterbringung von Fundtieren (es sei denn, es besteht eine medizinische Notwendigkeit)

Unsere Leistungen

  • Beratung

    Beratung

    Die Gesundheit Ihres Tieres liegt Ihnen und mir am Herzen. Deshalb verstehe ich mich auch als Berater, der nicht nur während einer Krankheit zur Verfügung steht.

    Ob Ihr Tier gesund sein wird, hängt von vielen Faktoren ab, die nicht immer einer Behandlung, sondern oft auch einer Beratung bedürfen. Der Kauf Ihres Tieres, die Ernährung und die Haltung der Tiere sind Beispiele dafür, wie Beratung zur Gesundheit Ihres Lieblings beitragen kann.

  • Hauslabor

    Hauslabor

    Wir verfügen über verschiedene Laborgeräte, um Ihre Lieblinge direkt mit zielgerichteter Diagnostik zu versorgen.

  • Anästhesie

    Anästhesie

    Die Anästhesie ist in der Praxis eine unentbehrliche Leistung, der eine besondere Fürsorge gilt.

  • Chirugie

    Chirugie

    Die Chirurgie umfasst viele Erkrankungen von A wie Abszessspaltung bis Z wie Zwerchfellriss.

  • Zahnmedizin

    Zahnmedizin

    Wir verfügen über digitales (intraorales) Dentalröntgen und bieten ein breites Spektrum zahnmedizinischer Eingriffe an.

  • Bildgebung

    Bildgebung

    Zu den angebotenen bildgebenden Verfahren in unserer Praxis gehören u.a. digitales Röntgen, Ultraschall und die Rhinoskopie. 

  • Innere Medizin

    Innere Medizin

    Die Innere Medizin ist ein faszinierendes und umfassendes Fachgebiet der Medizin, das sich mit der Prävention, Diagnose und Therapie von Erkrankungen der inneren Organe beschäftigt. 

Unser Team

  • Georg Petry

    Georg Petry

    • Inhaber
    • Tierarzt
  • Stefanie Kahlich

    Stefanie Kahlich

    • Helferin
    • Anmeldung
    • Behandlungsassistenz
    • und Vieles mehr

    Adresse

    Georg J. Petry
    St.-Urban-Str. 24
    65385 Rüdesheim am Rhein

    Telefonnummer 06722 2839

    info@tierarztpraxis-petry.de

    Öffnungszeiten

    Terminsprechstunde

    Mo - Fr: 09.00 - 12.00
    Mittwoch: 09.00 - 12.00
    Mo, Di, Do, Fr: 16.00 - 18.00
     

    Telefon 06722 2839

    Über uns

    Wir freuen uns über Ihren Besuch in unserer Tierarztpraxis. Bitte melden Sie auch Notfälle telefonisch an.

    Wir führen eine reine Terminsprechstunde und versuchen, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.

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