Warum geht das nicht, warum macht das der Tierarzt nicht? Vielleicht ist es ja verboten - wenn ich etwas ablehne, fragen sie mich ruhig warum ich dieses oder jenes ablehne.
Tierschutzgesetz
Als Beispiel nenne ich hier §6 (1) Verboten ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres. Dies gilt auch für lästige Wolfskrallen beim Hund solange keine medizinische Indikation vorliegt.
Arzneimittelgesetz
Hier wäre besonders §56a zu nennen. Hier geht es zum Beispiel um die Verschreibung, Abgabe und Anwendung von Arzneimitteln durch Tierärzte. Es gab einmal ein relativ günstiges Humanarzneimittel, welches für die Behandlung von Epilepsie beim Hund eingesetzt wurde. Im Jahr 2010 erfolgte die Neuzulassung des selben Wirkstoffes für Hunde. Seither darf ich das humanmedizinische (günstigere) Medikament nicht mehr einsetzen.
Arzneimittelpreisverordnung
Diese legt fest, wieviel ich für ein Medikament in meiner Praxis verlangen muss. Ich darf meine Preise nicht frei kalkulieren.
Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)
Diese legt fest, wieviel Geld ich für eine von mir erbrachte Leistung verlangen darf.
Berufsordnung, Betäubungsmittelgesetz, Impfstoffverordnung, Röntgenverordnung, Tierärztliche Hausapothekenverordnung, Tierseuchengesetz, Verordnung über Meldepflichtige Krankheiten, Verordnung über Anzeigepflichtige Tierseuchen, ...