Kastrationspflicht?
Einige Gemeinden haben die Kastrationspflicht für freilaufende Katzen bereits eingeführt.
Was denke ich als Tierarzt darüber ?
Wir werden immer wieder mit Regeln und Gesetzen konfrontiert, die uns vielleicht erst nach näherem Hinsehen / Nachdenken sinnvoll erscheinen. Viele lassen ihre freilaufenden Katzen, wie selbstverständlich kastrieren. Für mich zählt die Kastration von freilaufenden Katzen zum aktiven Tierschutz und jeder Halter sollte seine freilaufende Katze kastrieren lassen.
Im Gegensatz zu Hunden haben die Halter von freilaufenden Katzen (im weiteren einfach Katze) keinen Einfluss auf die Fortpflanzung ihrer Tiere. Katzen pflanzen sich im Durchschnitt 2 mal im Jahr fort (Frühjahr und Herbst) und sind durchschnittlich nach 6 Monaten geschlechtsreif. Die durchschnittliche Wurfgröße beträgt 4 Welpen, davon sind durchschnittlich 2 Kätzinnen und 2 Kater.
Was macht es schon ein freilaufendes, herrenloses Katzenpaar in der Umgebung zu halten.
- Jahr 1 (Frühjahr): 2 Katzen werden zu 6 Katzen
- Jahr 1 (Herbst): 6 Katzen werden zu 18 Katzen
- Jahr 2 (Frühjahr): 18 Katzen werden zu 54 Katzen
- Jahr 2 (Herbst): 54 Katzen werden zu 162 Katzen
Werden 2 unkastrierte Katzen noch nicht als störend empfunden, entsteht die Störung sehr schnell. Es ist aber nicht nur Kot und Urin der stören wird.
Diese Katzen sind nicht entwurmt. Katzenwürmer (Eier) sind auch infektiös für Menschen. Unsere Hauskatzen werden sich einem erhöhten Infektionsdruck durch die "wilden" Katzen ausgesetzt sehen. Seuchen werden auch die Hauskatzen infizieren (Feline Leukämie, Katzenaids, Katzenschnupfen, Panleukopenie).
Für die Gemeinde wird die Katzenpopulation spätestens im zweiten Jahr zur unlösbaren Aufgabe.
Deshalb spreche ich mich generell für eine Kastration und Kennzeichnung von freilaufenden Katzen aus.